Alles rund um Aachen

Das Thema „Wohnen" stand in der aktuellen Sitzung des städtischen Wohnungs-und Liegenschaftsausschusses am gestrigen Dienstag (11. September) gleich viermal auf der Tagesordnung. Intensiv diskutiert wurden hier unter anderem der neu erschienene Wohnungsmarktbericht 2017, der den Ausschussmitgliedern an diesem Abend auch druckfrisch präsentiert wurde, die Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Aachen, die Evaluation des Quotenbeschlusses sowie der TOP „Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach Konzeptqualität".

Der Wohnungsmarktbericht 2017 zeigt deutlich, dass der Boom der Wissenschaftsstadt Aachen unverändert anhält. Er macht jedoch auch eindringlich deutlich, dass die Beliebtheit Aachens als Wohn- und Studienort eine enorme Herausforderung für den Wohnungsmarkt darstellt. Und obwohl im Jahr 2017 so viele neue Wohnungen wie seit 20 Jahren nicht mehr fertig gestellt wurden und es im vergangenen Jahr erstmals wieder gelungen ist, den Wegfall öffentlich geförderter Wohneinheiten durch Neubauten zu kompensieren, wird weiterhin dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Das Gutachten des Instituts Quaestio kommt in diesem Zusammenhang zu dem Ergebnis, dass bis Ende 2019 in der Stadt circa 4.500 Wohneinheiten fehlen, bis Ende 2035 müssten insgesamt sogar mehr als 10.000 Wohnungen neu gebaut werden. Wobei ein besonders hoher Bedarf im Bereich des bezahlbaren beziehungsweise öffentlich geförderten Wohnraums gesehen wird.

Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenbündels zur Stimulierung des öffentlich geförderten Wohnungsmarktes verpflichtet der Quotenbeschluss der Stadt Aachen Bauträger - je nach Bedarfslag und sozialer Quartiersstruktur - bei Neubauvorhaben 20 bis 40 Prozent ihrer Wohnungen öffentlich gefördert zu realisieren. Eine Auswertung zur Umsetzung des Quotenbeschlusses ergab, dass inzwischen konsequent eine Quote von 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei vorhabenbezogenen Wohnungsbauprojekten und dem Verkauf städtischer Grundstücke umgesetzt wurde. Mit Blick auf die Ergebnisse des Wohnungsmarktberichts wurden jetzt im Ausschuss verschiedene Optionen zur Anpassung des Quotenbeschlusses besprochen – unter anderem eine Erhöhung der Quote und deren Festlegung anhand der Wohnfläche anstelle der Wohneinheiten sowie die Möglichkeit einer sozialräumlichen Anpassung der Quote und einer Verlängerung von Bindungsfristen. Mit breiter Zustimmung wurde dann beschlossen, ab sofort auf Grundlage des derzeit gültigen Beschlusses eine Quote von 40 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbaus umzusetzen. Die Verwaltung wurde entsprechend beauftragt, diesen neuen Quotenbeschluss zu erarbeiten. 

Vorgestellt wurde in dieser Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses auch das von den Ausschussmitgliedern gelobte neue Verfahren zur Vergabe städtischer Baugrundstücke. Hier sollen zukünftig in Abhängigkeit des Standorts und der jeweiligen Bedarfslage qualitativen Vorgaben als transparente Kriterien für die Vergabe von Grundstücken festgelegt werden.