Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Es kann immer passieren, dass man selber keine Entscheidungen mehr treffen kann - wegen eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder weil die geistigen Kräfte nachlassen. Was viele jedoch nicht wissen: Liegt keine Vollmacht vor, muss ein gesetzlicher Vertreter von einem Gericht festgelegt werden. Wie kann man vorsorgen und was ist dabei zu beachten? Antworten auf diese und viele weitere erhält man bei der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Beratung zur rechtlichen Vorsorge mit Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen nutzen.

Viele Menschen denken, dass Eheleute einander gesetzlich vertreten können. Das ist nicht so. Genau genommen darf man ohne eine Vollmacht nicht einmal die Post eines anderen Menschen öffnen. Aber auch Überweisungen tätigen, einen Mietvertrag kündigen oder die Entscheidung über eine Operation treffen ist ohne Vollmacht rechtlich nicht möglich. Das ist auch bei (erwachsenen) Kindern und ihren Eltern so. Man ist nie zu jung, um einer Vertrauensperson eine gesetzliche Vollmacht zu erteilen. Liegt diese im Ernstfall nicht vor, muss durch ein Gericht zunächst eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, die gesetzliche Vertretung zu übernehmen – im sogenannten Betreuungsverfahren.

Welche rechtliche Form ist geeignet, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen? Worin unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung? Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen beantworten Fragen zur rechtlichen Vorsorge und beraten kostenlos, vertraulich und neutral. In der Betreuungsstelle kann man außerdem gegen eine Gebühr von 10 Euro Unterschriften auf Vollmachten öffentlich beglaubigen lassen. Die Beglaubigung der Betreuungsbehörde entspricht der eines Notars. Diese braucht man zum Beispiel, um Immobiliengeschäfte zu tätigen.

Ein weiterer Service ist die „Vorsorge-Mappe": Sie enthält Informationen zur rechtlichen Vorsorge und liefert Antworten auf Fragen: Was wird, wenn ich auf Hilfe angewiesen bin? Wer entscheidet und handelt für mich? Wird mein Wille beachtet? Ebenfalls enthalten sind Vordrucke für Vollmachten sowie eine Betreuungs- und Patientenverfügung. Die Vorsorge-Mappe finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Herunterladen hier: www.staedteregion-aachen.de/rechtliche-vorsorge. Die Mappe gibt es auf deutsch, russisch, türkisch und arabisch.

Weitere Auskünfte geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle der StädteRegion: Astrid Alt (0241/5198–2350), Sven Estorer (0241/5198-5087), Christoph Fritz (0241/5198–5026), Mike Herkens (0241/5198-5070), Gabriela Kowalczyk (0241/5198–5037), Jürgen Lothmann (0241/5198-5052), Beate Ratajczak (0241/5198-5078) und Frank Roschkowski (0241/5198-5086).