Würselen

(psw/ma) Zahlreiche Anfragen beantwortet die Stadtverwaltung Würselen derzeit zur Fragestellung über mögliche Einsparungen beim Gartenbewässern, so dass diese hierüber generell informieren möchte. Einsparungen ergeben sich bei der Schmutzwassergebühr und zwar in dem Maße, wie die jeweilige Wassermenge nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird. Das ist regelmäßig bei der Gartenbewässerung der Fall.

Rechtsgrundlage ist die so genannte Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2009, kurz Abwassergebührensatzung. Im Falle der Gartenbewässerung (§ 4 Abs. 6 Abwassergebührensatzung) ist ein Zwischenzähler notwendig, der direkt an dem jeweiligen Außenwasserhahn installiert wird. Ein solcher Zähler ist beispielsweise im örtlichen Baumarkt erhältlich und kann selber oder durch eine Fachfirma eingebaut werden. Das Steueramt benötigt folgende Informationen des Gebührenpflichtigen: ein Foto des Zählers, das genaue Einbaudatum, den Zählerstand am Einbautag und die Zählernummer. Anschließend wird eine so genannte Wasserkarte erteilt. Gegen Ende des Jahres fragt das Steueramt den genauen Zählerstand ab, der mit den Daten des Wasserversorgers verrechnet wird und die Schmutzwassergebühr entsprechend verringert. Die Verrechnung findet im Folgejahr statt.

Weitere Informationen und den Kontakt zum Steueramt gibt es im Serviceportal der Stadt Würselen unter https://serviceportal.wuerselen.de, Stichwort Grundbesitzabgaben.