Eschweiler

Die Abteilung Steuern und Abgaben erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das II. Quartal 2018 fällig werdenden Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Schmutz- und Niederschlagswasser-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Hundesteuern (sofern keine jährliche Zahlung am 01.07.2018 fällig ist) bis spätestens 15. Mai 2018 an die Stadt Eschweiler zu entrichten sind.

Durch die rechtzeitige Begleichung der Abgaben werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinnerung ist nicht zu beachten, wenn die Stadt Eschweiler mittels SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung ermächtigt ist. Bei eigenen Einzahlungen bzw. Überweisungen wird gebeten, un-bedingt die im Bescheid genannte Debitoren-Nummer anzugeben.

Die Stadt Eschweiler bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Auf-gaben zum Wohl der Eschweiler Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.

Abschließend noch ein Hinweis:

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart Ihnen als Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahrens finden Sie auf www.eschweiler.de unter

-           Rathaus/Bürgerdienste

-           Formulare

-           Finanzen, Steuern und Abgaben

http://www.eschweiler.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=437&id=348165&design_id=11183&type_id=0&titletext=1

Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen der Stadt Eschweiler zur Verfügung:

Sparkasse Aachen

IBAN: DE48 3905 0000 0001 2161 00

BIC: AACSDE33

Commerzbank Eschweiler AG

IBAN: DE11 3708 0040 0170 2816 00

BIC: DRESDEFF370

 

Postbank Köln

IBAN: DE07 3701 0050 0003 8245 09

BIC: PBNKDEFF370

 

Raiffeisen-Bank Eschweiler eG

IBAN: DE73 3936 2254 2500 1160 16

BIC: GENODED1RSC

 

VR-Bank eG

IBAN: DE08 3916 2980 6103 9480 19

BIC: GENODED1WUR