Alles rund um Aachen

Kontrollen durch den städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung möglich. Die Osterfeiertage stehen vor der Tür und es ist fast schon in Vergessenheit geraten, dass der Karfreitag ein so genannter „stiller" Feiertag ist. Deshalb weist der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen ausdrücklich auf die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW hin, nach denen an „stillen" Feiertagen bestimmte Veranstaltungen verboten sind.

So untersagt das Gesetz zum Beispiel von Karfreitag, in diesem Jahr am 30. März, bis Ostersamstag, 6 Uhr morgens, grundsätzlich „musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen sowie alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen." Ein Tanzverbot für öffentliche Veranstaltungen gilt bereits ab Gründonnerstag, 29. März, 18 Uhr, so der Hinweis der Stadt auf die gesetzlichen Bestimmungen.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung macht darauf aufmerksam, dass sowohl am Gründonnerstag als auch am Karfreitag entsprechende Kontrollen beabsichtigt sind.