Alles rund um Aachen

Insgesamt vier alte Bebauungspläne (ehemals Durchführungspläne genannt) sollen aufgehoben werden. Dies haben der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen. Grund für die Aufhebungsverfahren sind Bedenken, dass die vier betroffenen Durchführungspläne Nr. 447 (Bereich zwischen Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße), Nr. 448 (Bereich zwischen Gartenstraße, Junkerstraße und Vaalser Straße), Nr. 473 (Bereich zwischen Seffenter Weg und dem nordöstlich gelegenen Eisenbahngelände) und Nr. 476 (Bereich zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straße) aufgrund von Bekanntmachungsfehlern einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden.

Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan bzw. Durchführungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Die dann aufgehobenen Durchführungspläne, allesamt datiert in den Jahren 1959 oder 1960, werden für die größten Teile ihrer Geltungsbereiche von aktuelleren Bebauungsplänen überlagert. Die öffentliche Auslegung zur Aufhebung der vier genannten Durchführungspläne findet statt in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis zum 23. März 2018. Ort: Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, mittwochs bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.aachen.de/bauleitplanung