Eschweiler

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind seitens der Stadt Eschweiler dem zuständigen Gericht
• 72 Personen als Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen für Strafkammern und Schöffengericht sowie
• 48 Personen als Jugendschöffen (24 Männer, 24 Frauen) vorzuschlagen.

Nicht vorgeschlagen werden sollen u.a.:
 
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht  in der Gemeinde wohnen;
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
 
Interessierte Bürger können schriftlich oder zu Protokoll beim Rechtsamt, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, Zimmer 183, Telefon: 71-493, bis zum 11.05.2018 ihre Bereitschaft für die Ausübung dieses Amtes erklären. Ein entsprechender Bewerbungsvordruck steht auch auf der Homepage der Stadt Eschweiler (www.eschweiler.de) zum Downloaden bereit.
Für weitere Informationen steht Interessierten für die Schöffenwahl das Rechtsamt, Telefon: 71-493, bzw. für die Jugendschöffenwahl das  Jugendamt, Telefon: 71-485, zur Verfügung.
Darüber hinaus findet am 24. Februar 2018, 9.30 - 13.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen im August-Pieper-Haus, Leonhardstraße 18-20, 52064 Aachen, statt. Referent: Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht, Veranstaltungsnummer: A 28022, Teilnehmerbeitrag: 23,50 €.
Außerdem findet am 23. März 2018, 18.00 – 21.10 Uhr, eine Informationsveranstaltung in der Volkshochschule Eschweiler, Kaiserstr. 6a, 52249 Eschweiler statt. Referent ist in diesem Kurs ebenfalls Dr. Matthias Quarch, Kursnummer: 181-24002, Teilnehmerbeitrag: kostenlos.
Bei einer schriftlichen Bewerbung werden benötigt:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift und evtl. Telefonnummer. Die Beherrschung der deutschen Sprache muss ausdrücklich erklärt werden.
Über die Aufnahme in die Vorschlagslisten entscheidet der Stadtrat bzw. der Jugendhilfeausschuss. Die endgültige Wahl aus diesen Vorschlagslisten trifft ein Wahlausschuss beim zuständigen Gericht.