Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Ab dem 23. April 2018 finden die nächsten Jägerprüfungen in der StädteRegion Aachen statt. Anträge auf Zulassung sind bis spätestens 22. Februar 2018 bei der unteren Jagdbehörde der StädteRegion Aachen in 52070 Aachen, Zollernstraße 20, Zimmer F 311, einzureichen. Antragsberechtigt sind nur Personen, die am 23. April 2018 das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Anträge müssen persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises eingereicht werden.

Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühren.

- Der Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.

-Der Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person (gem. Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004).

- Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Die schriftliche Prüfung findet am Montag, dem 23. April (Beginn: 15.00 Uhr, Haus der StädteRegion, Zollernstraße 10, 52070 Aachen, Großer Sitzungssaal, Raum C 130) statt. Es folgt das jagdliche Schießen am Dienstag, dem 24. April (Beginn: 09.45 Uhr, Schießstand Stolberg, Hammerwald). Zuletzt ist noch die mündliche Prüfung vom 27. April bis maximal 30. April (Beginn jeweils 08.30 Uhr, Haus der StädteRegion, Raum B 128, Zollernstraße 10, 52070 Aachen) abzulegen.

Die Prüfungsgebühr beträgt 220 Euro; die Verwaltungsgebühr für die Zulassung 30 Euro. Die Gebühren sind bis spätestens 22. Februar 2018 an die Städteregionskasse Aachen, bei der Sparkasse Aachen IBAN DE21 3905 0000 0000 3042 04, BIC AACSDE33, oder bei der Postbank Niederlassung Köln, IBAN DE52 3701 0050 0102 9865 08, BIC PBNKDEFF, unter Angabe der Debitor-Nr. SD 504 „Jägerprüfung" zu überweisen