Alles rund um Aachen

Das Gemeindeforstamt Aachen versteigert am Samstag, 16. Dezember 2017, wieder Laubbrennholz aus den Aachener Waldgebieten. Zum dreizehnten Mal werden verschiedene Holzvorräte in unterschiedlicher Los-Größe zur Versteigerung angeboten. Interessierte treffen sich um 9 Uhr auf dem Parkplatz Pommerotter Weg an der Monschauer Straße (wo eine Ampel speziell für Pferde vorhanden ist). Die Bäume sind vom Forstamt gefällt und durch Farbmarkierungen als Lose abgegrenzt. Der Zuschlag wird vor Ort erteilt. Wer den Zuschlag erhält, kann mit mit EC-Karte bezahlen, Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Eine Anzahlung ist nicht möglich.

Motorsägen-Schein erforderlich

Alle, die mitbieten möchten, müssen eine offizielle Motorsägenschulung nachweisen und eine Motorsäge, eine komplette Schutzkleidung sowie einen PKW-Anhänger besitzen. Bei der Holzbearbeitung muss aus Sicherheitsgründen auf alle Fälle eine zweite Person dabei sein. Weitere Details über die Voraussetzungen sind im Internet zu finden:  www.aachen.de (Stichwort Brennholzversteigerung). Das Gemeindeforstamt Aachen ist nach den Kriterien des FSC® (Forest Stewardship Council (FSC)-C116663; www.fsc-deutschland.de) zertifiziert und bittet zum Wohle der eigenen Gesundheit darum, nur Sonderkraftstoffe, also benzolfreie Kraftstoffgemische, zu verwenden. Das Forstamt kontrolliert stichprobenartig, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die Regeln kann zum Ausschluss von weiteren Versteigerungen führen.

Die Zufahrt zu den Holzvorräten erfolgt zum Teil über Waldwege. Die Aufarbeitung und Abfuhr des Brennholzes muss bis zum 1. März 2018 abgeschlossen sein. Im Winter 2017/2018 findet keine weitere Versteigerung statt.

Alle wichtigen Teilnahmebedingungen im Überblick

Die bei der Brennholzversteigerung mitbietenden Holzinteressenten müssen folgende Voraussetzungen auf alle Fälle erfüllen:

Sie weisen vor Ort nach, dass sie an einer Motorsägenschulung nach den gültigen Standards teilgenommen haben. Dazu gehören die Standards der  einschlägigen Berufsgenossenschaften und des NRW-Landesbetriebs Wald und Holz. Ohne diesen Nachweis wird kein Zuschlag erteilt.

Sie sind keine gewerblichen Brennholznutzer und werden im Winter 2017/18 kein Brennholz aus dem Gemeindeforstamt Aachen beziehen.

Sie verfügen über eine vollständige Körperschutzausrüstung (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz) und über eine Motorsäge.

Sie verfügen über ein geeignetes Transportmittel, zum Beispiel einen PKW-Anhänger. Der Kofferraum eines PKW, auch eines Kombis, ist ungeeignet.

Um Unfälle zu vermeiden, müssen sie das Holz in Begleitung einer zweiten Person aufarbeiten.

Sie verpflichten sich, die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.3) einzuhalten.

Es darf nur biologisch abbaubares Kettenhaftöl verwendet werden.

Internet: www.aachen.de, Stichwort „Brennholzversteigerung"