Alles rund um Aachen

Wer bis einschließlich zum 29. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet, wird zum 1. August 2018 schulpflichtig. Ein Kind, das am 30. September 2018 oder danach sechs Jahre alt wird, kann nur auf Antrag von Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn es die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind, also eine „Schulfähigkeit" besteht. Die Entscheidung trifft der jeweilige Schulleiter.

Die Anmeldefrist für alle schulpflichtigen Kinder läuft vom 6. bis zum 15. November.

Angemeldet werden können die Kinder an jeder Aachener Grundschule – Bekenntnis- oder Gemeinschaftsschule – im Rahmen der, vom Schulträger festgelegten, Aufnahmekapazitäten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der, dem Wohnort des Kindes nächstgelegenen Grundschule. Auch an der Domsingschule Aachen, der privaten Schule des Domkapitels, Ritter-Chorus-Straße 1-4, der Freien Waldorfschule Aachen, Anton-Kurze-Allee 10 oder der bip-Grundschule (Bildung und innovative Pädagogik), Barbarastraße 3, ist eine Anmeldung möglich. Die beim Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erfassten Erziehungsberechtigten erhalten auch eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Verantwortlich für die Anmeldung sind die Erziehungsberechtigten.