Eschweiler

Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt nördlich durch die Talbahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler – ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen.

Schiedsperson kann sein, wer

a) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt,

b) nicht unter Betreuung steht,

c) das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat,

d) in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz hat,

e) nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt.

Die Schiedsamtstätigkeit ist ehrenamtlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können schriftlich oder zu Protokoll bis zum 13.10.2017 beim Rechtsamt der Stadt Eschweiler, Johannes-Rau-Platz 1, Zimmer 183, unter Vorlage des Personalausweises ihre Bereitschaft für die Ausübung dieses Amtes erklären. Bei schriftlicher Meldung werden benötigt: Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift und Telefonnummer. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Rat der Stadt Eschweiler.