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Würselen (psw). Am 14. Mai 2017 findet in Nordrhein-Westfahlen die Landtagswahl statt; in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr können alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben.
Die Stadt Würselen ist in 21 Stimmbezirke eingeteilt. Der jeweilige Stimmbezirk und der Wahlraum, in dem der Wähler am Wahlsonntag seine Stimme abgeben kann, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden, die voraussichtlich im Zeitraum vom 18. April bis zum 23. April jedem Wahlberechtigten per Post zugestellt wird. Die Wahlbenachrichtigung sollte am Wahlsonntag mitgebracht werden; auf Verlangen muss sich der Wähler außerdem per Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Alternativ können alle Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen.

Wer wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte bis zum 23. April eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt melden und sein Wahlrecht klären. In der Zeit vom 24. bis 28. April wird im Sitzungssaal A im Rathaus Morlaixplatz während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. So kann jeder Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben zu seiner Person im Wählerverzeichnis überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 28. April, 12 Uhr, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen.
Neben dem Wählerverzeichnis zur Landtagswahl, das in der Zeit vom 24. bis 28. April ausliegt, wird außerdem die Abgrenzung der Würselener Stimmbezirke dauerhaft während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Weitere Informationen zu den Wahlen 2017 sind auf der städtischen Webseite unter www.wuerselen.de zu finden.