Alles rund um Aachen

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat in den zurückliegenden Jahren aufgrund einer Klage der Stadt Köln eine Rückstellung bilden müssen. In Streit standen die Zuständigkeit für die Kosten der sogenannten Integrationshelfer in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Gebiet des LVR. Nachdem die Stadt Köln ihre Klage zurückgezogen hat, hat der Finanzausschuss des LVR entschieden, den Städten und Kreisen, die mit ihren Umlagebeiträgen diese Risikovorsorge über die Landschaftsverbandsumlage mitfinanziert haben, 275 Mio. Euro zurückzuerstatten. Der notwendige formelle Beschluss der Landschaftsversammlung des LVR wird am 30.06.2017 erwartet.

Der auf die Stadt Aachen entfallende, zu erwartende Erstattungsbetrag in Höhe von voraussichtlich rund 7 Mio. Euro wird über die Städteregion vereinnahmt.
Er wird im Rahmen der Abrechnung des Aufgabenverbundes die Stadt Aachen entsprechend entlasten. Die endgültige Abrechnung zwischen Stadt und Städteregion wird im Laufe des Jahres 2018 erwartet. Ob und inwieweit entsprechende Entlastungseffekte bereits für das Jahr 2017 vorgezogen werden können, ist noch offen.
Ebenso bleibt abzuwarten, ob diese Erstattung im Laufe des Jahres zur Kompensation von Mehrkosten benötigt wird.