Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Personen, die erstmals im Lebensmittelbereich (Bäckerei, Gastronomie…) arbeiten, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine „Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes“ durch das Gesundheitsamt. Betroffen sind davon rund 7.500 Menschen pro Jahr in der gesamten StädteRegion Aachen. Ab dem 01. April geht das jetzt noch schneller und unbürokratischer. Von diesem Zeitpunkt an ist keine vorherige Anmeldung mit Terminvereinbarung mehr notwendig. An jedem Dienstag und Donnerstag können die Bürgerinnen und Bürger zwischen 09:00 Uhr und 10:30 Uhr zum Empfangsbereich des Gesundheitsamtes an der Trierer Straße 1, 52078 Aachen (Aachen Arkaden) kommen.

Dort erfolgt die Aufnahme und die Zuteilung zu der jeweils nächsten Belehrung an diesem Vormittag. In einem rund 45-minütigen Kurzvortrag informieren dabei die Mitarbeiter des Gesundheitsamts über die rechtlichen, gesundheitlichen und hygienischen Voraussetzungen für die gewerbliche Tätigkeit mit Lebensmitteln. Für die Belehrung wird einzig ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen muss zudem ein Übersetzer mitgebracht werden. Für die Belehrung ist vor Ort direkt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro (Bar oder EC-Karte sind möglich) zu zahlen. Der Zeitaufwand für die Anmeldung und Belehrung beträgt insgesamt ca. 2 Stunden.

Übrigens: Das Gesundheitsamt übernimmt nur die erstmalige Belehrung. Auffrischungen werden durch den jeweiligen Betrieb selber verantwortet und den Beschäftigten vermittelt.

Ehrenamt:
Wenn eine Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird, sollte vorab Kontakt mit Elke Houben aufgenommen werden (Tel.: 0241-51985313, Mail: elke.houben@staedteregion-aachen.de). Diese Belehrungen sind gezielt auf die ehrenamtlichen Tätigkeiten abgestimmt und haben andere Inhalte als die Belehrungen für Beschäftigte in gewerblichen Betrieben. Zudem werden sie nachmittags und gebührenfrei angeboten, um das Ehrenamt zu fördern.

Schülerpraktikum:
Schülerpraktikanten, die eine Bescheinigung für ausschließlich schulische Veranstaltungen und Schülerbetriebspraktika der Sekundarstufen 1 und 2 unter Aufsicht eines Verantwortlichen benötigen, können kostenfrei und ohne Anmeldung an der regulären Belehrung teilnehmen. Alternativ ist auch nach vorherigem Kontakt (s. oben) ein Besuch der Belehrungen für ehrenamtlich Tätige möglich.

Abschrift einer Belehrungsbescheinigung:
Bei Verlust einer Bescheinigung kann eine Abschrift erstellt werden. Die Kosten betragen fünf Euro. Eine Abholung ist am Empfang des Gesundheitsamtes während der regulären Öffnungszeiten möglich.

Sämtliche Informationen zur Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes und auch die Broschüre „Sicherer Umgang mit Lebensmitteln" ist im Internet unter:
www.staedteregion-aachen.de/belehrung
zu finden.