Polizeibericht

Aachen (ots) - Beamte der Aachener Polizei haben am vergangenen Samstagnachmittag ein Gardegewehr bei einem uniformierten Gardisten sichergestellt, der damit in der Innenstadt unterwegs war. Die Behörde nimmt aufgrund zahlreicher Medienanfrage hierzu wie folgt Stellung:

"Die eingesetzten Beamten haben rechtlich absolut korrekt gehandelt. Bei dem sichergestellten Gewehr handelt es sich zweifelsfrei um eine Anscheinswaffe nach dem Waffengesetz ( § 42a Nr.
1 ). Solche Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert wer-den. Ausnahmen gelten unter anderem bei Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Umzügen).

Die Karnevalsvereine wissen, dass sie im Zuge der Brauchtumsveranstaltungen diese Waffen im Zeichen der Tradition regulär mitführen und zeigen dürfen. Sie wissen auch, wie diese Waffen zur Veranstaltung hin und auch wieder zurück zu transportieren sind. Nämlich in verschlossenen Behältnissen, so dass sie verdeckt und "nicht offen" getragen werden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Sicherheits- und Bedrohungslage sind eigentlich alle, Bürger und Polizei sensibilisiert. Dann mit einem offen getragenen Gewehr am Samstagnachmittag um 15 Uhr durch die Stadt zu spazieren, ist unbedarft. An dieser Einschätzung ändert auch das Tragen der deutlich erkennbaren Karnevalsuniform nichts.

Natürlich ist auch festzuhalten, dass die eingesetzten Kollegen eine weitere Option neben dem rechtlich einwandfreien Einschreiten gehabt hätten. So hätte man durchaus den jungen Mann der Oecher Penn freiwillig dazu bewegen können, die Beamten im Streifenwagen zum Treffpunkt der Penn zu begleiten. Dort hätten sie den "Waffenträgern" noch einmal eine eindringliche kurze Unterweisung hinsichtlich der Sensibilität im Umgang mit den Waffen geben können.

Die Aachener Polizei wäre eh vor Karneval noch einmal auf die Karnevalsvereine und die Karnevalisten generell zugegangen mit einem Appell zur Sensibilität in Sachen Waffen und Kostümen. Das hat sich jetzt ein wenig überschnitten. Wir werden es dennoch noch tun. In diesem Sinne: Alaaf!"