Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Im Zuge der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen gibt es in der gesamten StädteRegion Aachen nach wie vor keine „Aufstallungspflicht“ für Geflügel! Der Bund hat am 21. November 2016 eine Eilverordnung erlassen, die sich an alle Geflügelhalter richtet, in denen bis zu 1.000 Tiere gehalten werden  (sogenannte „kleine Geflügelhaltungen“). Diese bundesweit geltenden Vorgaben sollen vermeiden, dass sich die Geflügelpest weiter aus-breitet und in der StädteRegion auch weiterhin auf eine Stallpflicht verzichtet werden kann. Darüber hinaus gibt das städteregionale Amt für Veterinärwesen und Tierschutz im Internet Tipps zum richtigen Schutz der Tiere und für den Verbraucherschutz. Auf der Amtsseite (www.staedteregion-aachen.de/veterinaeramt, im Bereich „Tierseuchen“) werden aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest täglich aktualisiert zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich besteht für Menschen keine Gefahr beim Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten – selbst von infizierten Tieren. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobe-wertung und des Friedrich-Loeffler-Instituts ist der Verzehr von durchgegartem Fleisch oder Eiern bedenkenlos möglich, da bereits bei einer Hitze ab 70 Grad oder mehr Geflügelpesterreger sicher abgetötet werden.

Hinweis:
Aktuell gelten für kleine Geflügelbestände besondere Pflichten zur Führung eines Geflügelregisters. So muss jeder Halter täglich die Anzahl der verendeten Tiere in seinem Bestand dokumentieren. Hal-ter ab zehn Tieren müssen ebenfalls täglich die Anzahl der gelegten Eier aufzeichnen. Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels gegen unbefugten Zutritt gesi-chert sind und diese von betriebsfremden Personen ausschließlich mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Nach Verlassen des Stalls sollte diese Kleidung unverzüglich abgelegt, gereinigt und desinfiziert werden. Einwegkleidung sollte im Anschluss sofort sicher entsorgt werden. Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe muss zur Verfügung stehen.