Polizeibericht

Aachen (ots) - Laut eines Online-Lexikons ist ein Clown jemand, "der die Kunst versteht, andere zum Lachen zu bringen." Im Jetzt und Hier sieht dies allerdings vielerorts anders aus. Einige als Clowns kostümierte Menschen tun zurzeit eher das Gegenteil. Mehrere Fälle, in denen als Clown Kostümierte andere Menschen in Angst und Schrecken versetzten, sind mittlerweile bekannt. Auch in Aachen hatte es am vergangenen Samstag zwei Fälle gegeben. Dabei wurde ein 21-jähriger Fahrradfahrer verletzt. Ein als Clown Maskierter sprang aus einem Gebüsch heraus vor das Rad des jungen Mannes. Der stürzte und verletzte sich dabei. Im zweiten Fall war ein 18-Jähriger über mehrere Straßenzüge von einem Clown beharrlich verfolgt worden. Er hatte sich in Sicherheit bringen können. "Schluss mit lustig", sagt die Aachener Polizei ganz klar. "Andere Menschen so zu erschrecken, ihnen Angst zu machen, mitunter gar Todesangst auszulösen, hat mit Spaß oder Halloween, das vor der Türe steht, gar nichts zu tun. Ein solches Verhalten ist abscheulich, verachtenswert und vor allem - eine Straftat.

So ermittelt die Aachener Polizei im Falle des verletzten Fahrradfahrers auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Immerhin ein Verbrechenstatbestand nach Paragraf 315b des Strafgesetzbuches. Im Klartext: Bei einer entsprechenden Verurteilung kann für den "Clown" eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr herauskommen. Generell sagt die Behörde, werde sie in anderen Fällen stets prüfen, ob der Tatbestand einer Körperverletzung vorliegt. Laut dem Paragrafen 223 Strafgesetzbuch - Körperverletzung - erfüllt auch derjenige den Tatbestand, der einen anderen an der Gesundheit beschädigt. Eine solche Beeinträchtigung muss nicht immer mit Faustschlag oder Fußtritt erfolgen. Auch eine psychische Beeinträchtigung kann eine körperliche Misshandlung sein, wenn "hierbei das körperliche Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigt wird", so die Erläuterungen zum Gesetzestext. Nach den bekannten Aachener Vorfällen sind bislang zwei Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Denen gehen die Ermittler gezielt nach. Weitere Hinweise bitte über die Telefonnummer 0241 9577 42101 (außerhalb der Bürozeiten 0241 - 9577 34210).

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Die Polizei appelliert eindringlich an Clown Kostümierte, den guten Menschenverstand walten zu lassen, sensibel zu sein. Sie sollen sich bewusst sein, was man mit Clowns-Grusel-Kostümen anrichten kann. Nicht jede als Clown verkleidete Person ist ein potentieller Straftäter. Dennoch gilt bei Gefahr: Nicht den Helden spielen. Sich nicht selbst gefährden. Kam es zu einer bedrohlichen Begegnung: Auf jeden Fall die Polizei "110" rufen. Die Polizei warnt ausdrücklich vor einer Art Selbstjustiz und einer "Aufrüstungen mit Messern und anderen gefährlichen Gegenständen". Vor allen in Kommentaren sozialer Netzwerke oder Onlineveröffentlichungen wird verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern aufgerufen. Selbstjustiz ist strafbar.