Eschweiler

Die Stadt Eschweiler als Meldebehörde ist nach § 58 c Abs. 1 S. 1 des Soldatengesetzes in der z. Zt. geltenden Fassung dazu verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März  den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zum 31.03.2017 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2018 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2000).

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Der Betroffene hat das Recht, gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eschweiler, Bürgerbüro, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, eingelegt werden.