Alles rund um Aachen

Die Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum in Aachen werden für das Kalenderjahr 2017 neu erteilt. Entsprechende Anträge können bis 17. Oktober 2016 bei der Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen gestellt werden. Die aktuell gültigen Sondernutzungserlaubnisse laufen zum Ende des Jahres aus.  Im September 2015 hat der Rat der Stadt Aachen für Altkleidersammelcontainer ein Standortkonzept beschlossen. Danach wird die Anzahl der Standorte im öffentlichen Straßenraum auf 100, vorab geprüfte und festgelegte Standorte beschränkt. Weiter werden die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse nur gebündelt an einen Erlaubnisinhaber erteilt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Diese Kriterien wurden für 2017 ergänzt. So müssen die Sammelcontainer u.a. bestimmte Maße einhalten, ein einheitliches Aussehen und eine dezente Farbgebung haben, außerdem müssen Verunreinigungen an den Standorten und Sammelcontainern innerhalb von 24 Stunden behoben werden. Die vollständigen Einzelheiten zum Antragsverfahren sind im Link unter  www.aachen.de/altkleidercontainer abrufbar.