Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Ab dem 19. September kontrolliert das Umweltamt der StädteRegion Aachen alle Naturdenkmale auf ihren Zustand. Dabei wird ein Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde prüfen, ob sich die vorwiegend als Naturdenkmal ausgewiesenen Bäume in einem ungestörten, gesunden und verkehrssicheren Zustand befinden. Zudem wird ermittelt, ob sie einer Pflegemaßnahme bedürfen und wieviel der jährliche Stammzuwachs beträgt. Hierzu wird der Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Boden gemessen. Insgesamt sind ca. 250 Einzel-Naturdenkmale zu überprüfen.

Naturdenkmale sind gemäß dem Landschaftsgesetz NRW Einzelobjekte oder entsprechende kleinere Flächen bis maximal fünf Hektar. Ihr besonderer Schutz muss aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sein. Als Naturdenkmale gelten neben Bäumen auch besondere Felsformationen, wie zum Beispiel am Ortseingang von Simmerath-Dedenborn und alte Schieferhöhlen in der Eifel. Hier spielt die Freihaltung von Bewuchs eine wesentliche Rolle.

Naturdenkmale sind durch kleine Aluminiumschilder gekennzeichnet. In Einzelfällen werden auch dreieckige Schutzgebietsschilder mit dem stilisierten Seeadler und der Aufschrift „Naturdenkmal“ an Objekten wie Alleen oder besonders großen Bäumen wie der Schwarzpappel in Würselen-Pley aufgestellt. Die Festsetzung eines Baumes als Naturdenkmal bezieht auch den Schutz der Umgebung ein, wie beispielsweise den „Kronentraufbereich“. Darunter versteht man die Fläche, die von oben gesehen senkrecht unter dem gesamten Astwerk eines Baumes liegt, zuzüglich eines rundum zwei Meter breiten Abstandsstreifens. Alles, was dort gegraben, verdichtet, aufgeschüttet oder auch chemisch angewendet wird, kann zu einer dauerhaften Schädigung führen und ist nicht erlaubt.

Mit Unterstützung von Mitarbeitern der Wabe e.V. und einer 30-Meter-LKW-Arbeitsbühne geht es bei der Kontrolle hoch in die Baumkronen, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Abgestorbene Äste oder Windbruch werden in kleinerem Umfang zur Gefahrenabwehr sofort beseitigt. Der Austausch oder Einbau von Kronensicherungen mit Seilsystemen oder eine umfangreichere Kronenpflege erledigen später Fachfirmen.

Eigentümer von Naturdenkmalen sind neben öffentlichen Stellen auch viele Privatpersonen. Allen sind nur Handlungen erlaubt, die vorher mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt sind. In der Regel läuft es so ab, dass die Eigentümer die StädteRegion über Probleme oder Vorhaben informieren. Daraufhin folgt eine Ortsbesichtigung und anschließend, wenn nötig, die Beauftragung einer Baumpflege-Fachfirma. Für die Eigentümer ist das kostenfrei, da für die Unterhaltung und Verkehrssicherung des Objektes die StädteRegion Aachen als untere Landschaftsbehörde zuständig ist.

Die Überprüfung startet am 19. September und endet in drei bis vier Wochen. Daher sollten Sie sich Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht wundern, wenn unvermutet an einem Baum eine „Kurzeitbaustelle“ eingerichtet wird, an der Warnschilder auf die Baumpflegearbeiten hinweisen.

In diesem Jahr werden auch die neu als Naturdenkmal klassifizierten Bäume besucht, wie zum Beispiel drei Linden in Eschweiler-Röhe, eine Süßkirsche In Herzogenrath-Merkstein, eine Blutbuche in Roetgen-Rott, eine Trauerbuche in Breinig und zwei Rotbuchen in Roetgen.

Weitere Hinweise und Informationen gibt es bei Udo Thorwesten von der unteren Landschaftsbehörde (Telefon: 0241/5198-2401, Mail: udo.thorwesten@staedteregion-aachen.de).