Alles rund um Aachen

Die Stadt Aachen sucht zum 21. November 2016 eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Aachen II (Nord). Der Schiedsamtsbezirk umfasst im Gebiet der Innenstadt die Straßen nördlich der Linie von Trierer Straße, Adalbertsteinweg, Wilhelmstraße, Theaterstraße, Kapuzinergraben (von Theaterplatz bis Alexiandergraben), Alexianergraben, Löhergraben, Jakobstraße (von Löhergraben bis An der Schanz), An der Schanz und Vaalser Straße. Die Schiedsperson soll im Schiedsamtsbezirk Aachen II (Nord) ihren Wohnsitz haben. Ihr Amt versehen die Schiedspersonen grundsätzlich in ihrer Privatwohnung. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit.

Das Schiedsamt ist aber auch Gütestelle für zivilrechtliche Streitigkeiten. In bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Die Schiedspersonen werden von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung, hier Aachen-Mitte, für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Aachen bestätigt.

Interessierte Damen und Herren im Alter zwischen 30 und 69 Jahren, die ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Aachen II (Nord) haben, können formlos, jedoch schriftlich mit Angabe von Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnummer bis 25. September beim Fachbereich Recht der Stadt Aachen, Kasinostraße 48/50, 52066 Aachen, ihre Bereitschaft für die Ausübung des Schiedsamtes erklären.