Alles rund um Aachen

Auch Elektrofahrzeuge, die in die Umweltzone der Stadt Aachen einfahren wollen, brauchen eine grüne Plakette an der Frontscheibe. Für sie gilt keine Ausnahme von der Plakettenpflicht, darauf weist die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen der Stadt Aachen noch einmal hin. Gemäß der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) werden „Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellen etc.) der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und sind damit umweltplakettenpflichtig“. Das heißt konkret: Anders als die Oldtimer mit dem Kennzeichenzusatz „H“ sind die E-Fahrzeuge in dem Ausnahmenkatalog zur Kennzeichnungspflicht der Verordnung nicht enthalten.

Weder das mögliche E-Kennzeichen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge noch die für ausländische E-Fahrzeuge mögliche blaue Plakette ersetzen die grüne Umweltplakettenpflicht. E-Kennzeichen oder blaue Plakette sehen lediglich vor, dass der Fahrer damit in bestimmten Städten oder Gemeinden auf Privilegien zurückgreifen kann, vorausgesetzt diese Städte und Gemeinden bieten diese auch an. Wer ein E-Kennzeichen beantragt und bereits ein grüne Plakette hat, muss eine neue beantragen, weil das „E“ mit eingetragen sein muss.