Würselen

Würselen (psw). Die Stadt Würselen führt in diesem Jahr wieder eine Hundebestandsaufnahme durch. Hierzu wurde ein externer Dienstleister, die in Düren ansässige Firma Springer Kommunale Dienste GmbH, beauftragt. Die Hundebestandsaufnahme hat das Ziel, steuerlich bisher nicht gemeldete Hunde zu erfassen. Während die überwiegende Anzahl der Hundehalter ihre Tiere zwar ordnungsgemäß anmeldet, werden leider immer wieder Tierhalter ermittelt, die eine Umgehung der Steuerpflicht versuchen. Unversteuerte Hunde bereiten der Stadt erhebliche Steuerausfälle und führen zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast. Neben der Erzielung von Mehreinnahmen erfolgt die Hundebestandsaufnahme daher in erster Linie aus Gründen der Steuergerechtigkeit.
Die Befragung beginnt Ende August. Die Mitarbeiter der Firma sind mit einem von der Stadt Würselen ausgestellten Ausweis ausgestattet, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. Sie sind montags bis freitags von 10 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 09 Uhr bis 17 Uhr im Einsatz, suchen systematisch alle Haushalte in Würselen auf und führen die Befragung an der Wohnungs-/Haus-/Grundstückstür durch. Die Mitarbeiter werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich hierzu beauftragt ist, sollte sich im Zweifelsfall die von der Stadt Würselen ausgestellte Legitimation zeigen lassen.
Sofern ein Hund gehalten wird, sind die Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände sowie deren Stellvertreter nach § 8 Abs. 4 u. 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Würselen verpflichtet, den Beauftragten der Stadt auf Nachfrage Auskunft über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter zu erteilen.

Die Außendienstmitarbeiter der Firma haben keinerlei Informationen darüber, wer bereits Hundesteuer bezahlt und sind nicht befugt, Auskünfte zum Steuerverfahren zu erteilen, sondern haben fragende Bürger an die Hundesteuerstelle der Stadt zu verweisen. Bei Bedarf kann ein Informationsblatt der Stadtverwaltung, welches notwendige Informationen zur Hundesteuer und zur Anmeldung eines Hundes enthält, ausgehändigt werden.
Alle Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht angemeldet haben, werden nachdrücklich aufgefordert, ihrer Meldepflicht unverzüglich nachzukommen. Die Hundehalter sind dazu ohne nochmalige gesonderte persönliche Aufforderung und unabhängig von ihrer Pflicht zur Auskunftserteilung anlässlich der Hundebestandsaufnahme nach der Hundesteuersatzung der Stadt Würselen verpflichtet. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Geldbußen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Um die Festsetzung eines Bußgeldes zu vermeiden, wird jedem Hundehalter ausdrücklich empfohlen, seinen Vierbeiner schnellstmöglich anzumelden. Außerdem sollten alle Hundehalter darauf achten, dass ihr Hund außerhalb des Hauses oder des umzäunten friedeten Grundstücks seine gültige und gut sichtbare Steuermarke trägt.
Für einen Hund wird eine Jahressteuer von 100 Euro erhoben. Bei zwei Hunden sind jeweils 140 Euro zu zahlen, bei drei und mehr Hunden jeweils 170 Euro. Für einen gefährlichen Hund sind 720 Euro, für zwei gefährliche Hunde jeweils 960 Euro und bei Haltung von drei oder mehr gefährlichen Hunden jeweils 1.152 Euro zu entrichten. Derzeit sind in Würselen rund 2.500 Hunde registriert.
Weitere Informationen zum Thema Hundesteuer sowie die Ansprechpartnerin im Rathaus und Möglichkeit zur Erteilung einer Einzugsermächtigung sind im Bürgerportal zu finden unter https://buergerportal.wuerselen.de, Stichwort „Hundesteuer“.
Häufig gestellte Fragen:
Wo sind Anmeldeformulare erhältlich?
Anmeldeformulare erhalten Sie im Foyer des Rathauses oder im Bürgerportal unter: https://buergerportal.wuerselen.de, Stichwort „Hundesteuer“. Sprech- und Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, Fachdienst 2.2, Zimmer 215: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr; Ansprechpartnerin ist Frau Wirtz, Telefon 02405/67-331.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular muss an den Fachdienst 2.2 Steuern, Abgaben und Vollstreckung zurückgeschickt werden. Bei Fragen zur Hundesteuer können Sie sich telefonisch direkt an das Aufgabengebiet Hundesteuer, Tel.-Nr. 02405/67-331 oder -549 wenden.
Ab wann ist der Hund anzumelden?
Der Hund ist zwei Wochen nach Aufnahme mit Angabe der Hunderasse anzumelden.
Wie ist das weitere Verfahren nach Abgabe des Anmeldeformulars?
Dem Steuerpflichtigen werden der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke zugesandt. Steuerbescheide werden danach nur noch bei Veränderungen in der Hundehaltung versendet, d. h. es gibt keine wiederkehrenden Jahresbescheide mehr.
Zahltermin für die Hundesteuer?
Die Hundesteuer wird für das laufende Jahr zum 1. Juli fällig. Festsetzungen nach dem 1. Juli des laufenden Jahres bzw. Nachveranlagungen für Vorjahre werden einen Monat nach Zugehen des Festsetzungsbescheides fällig. Die Stadt Würselen empfiehlt allen Steuerpflichtigen, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.