Würselen

Würselen (psw). Die Stadt Würselen hat ihre Webseite um einen Service erweitert: das Fundbüro steht jetzt online zur Verfügung. Damit kann jeder, der eine Sache im Stadtgebiet verloren hat, online nachlesen, ob sie aufgefunden und im Fundbüro abgegeben wurde.nDas Projekt hat Ben Beckers umgesetzt, der bei der Stadt Würselen das duale Studium zum Bachelor of Laws absolviert und sich aktuell im Praktikum beim Fachdienst 3.2, Allgemeine Ordnung, befindet.

Die Regelungen über Fundsachen ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer eine offensichtlich verlorene Sache findet, beispielsweise ein Handy oder eine Geldbörse, ist verpflichtet, diese Sache dem Eigentümer zurückzugeben, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund der Behörde, hier der Stadt Würselen, anzuzeigen bzw. die Sache dort anzuliefern.

Wer eine Sache verloren hat, sollte beim Fundbüro nachfragen bzw. online nachlesen, ob die Sache dort von einem ehrlichen Finder abgegeben wurde. Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung (Kaufbeleg, Foto o. ä.) abgeholt werden. Das „Fundbüro online“ sowie Informationen zu Fundsachen stehen im Bürgerportal zur Verfügung unter https://buergerportal.wuerselen.de, Stichwort Fundbüro.