Würselen

Würselen (psw). Der Fachdienst Steuern, Abgaben und Vollstreckung der Stadt Würselen macht auf den Zahltermin für die jährliche Hundesteuer aufmerksam, die am 1. Juli fällig wird. Die Höhe der jeweiligen Steuerzahlung ergibt sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid. Der Fachdienst macht weiterhin darauf aufmerksam, dass ggf. weitere Gebühren anfallen können, wenn dieser Termin verstrichen ist. Alle Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Steuer für das Jahr 2016 rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Weitere Informationen zum Thema Hundesteuer sowie die Ansprechpartnerin im Rathaus und ein E-Mail-Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung sind im Bürgerportal zu finden unter https://buergerportal.wuerselen.de.