Alles rund um Aachen

Auf einen Kampfhund der Rasse American Staffordshire wurden jetzt Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes in der Adalbertstraße aufmerksam. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Hund ohne die notwendigen Voraussetzungen gehalten wurde und zudem ohne Tollwutschutzimpfung aus dem Ausland eingeführt worden war. Daraufhin stellten die Ordnungsamt-Mitarbeiter  den Hund sicher und brachten ihn ins Aachener Tierheim. Ein Vorfall, der nicht allein steht. 47 Kampfhunde, ohne Ausnahme ohne die notwendigen Voraussetzungen gehalten und teilweise illegal aus dem Ausland eingeführt, wurden allein in den vergangenen sechs Monaten durch den Außendienst des städtischen Ordnungsamtes eingezogen und sichergestellt. Gleichzeitig rufen immer wieder besorgte Bürgerinnen und Bürger beim Ordnungsamt an und bringen dort ihre Sorgen über Hunde der Rassen Pitbull, American Staffordshire und Bullterrier zu Gehör.

Aus diesem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Aachen noch einmal daraufhin, dass vor Anschaffung oder Übernahme eines Kampfhundes immer beim Ordnungsamt eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Benötigt wird dazu der Nachweis der Sachkundeprüfung, eine Mikrochip-Kennzeichnung, der Versichersicherungsnachweis sowie eine Prüfung vor Ort, mit der untersucht wird, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht werden kann. Der Kauf eines Kampfhundes aus dem Ausland stellt zusätzlich eine Straftat dar. Wichtig: Im Rahmen der Gefahrenabwehr und ohne Nachweis der entsprechenden Genehmigungen werden die betreffenden Kampfhunde durch das Ordnungsamt sichergestellt.