Kommunale Abgaben werden fällig
Die Abteilung Steuern und Abgaben erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das II. Quartal 2018 fällig werdenden Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Schmutz- und Niederschlagswasser-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Hundesteuern (sofern keine jährliche Zahlung am 01.07.2018 fällig ist) bis spätestens 15. Mai 2018 an die Stadt Eschweiler zu entrichten sind.