Polizeibericht

Aachen (ots) - Nachdem es in der letzten Zeit vor allem im Aachener Stadtgebiet vermehrt zu Unfällen mit Beteiligung von Fahrradfahrern gekommen war, war die Aachener Polizei mit einigen Aktionen besonders auf diese Zielgruppe zugegangen. Aufmerksam und sensibel machen wollten die Beamten die Fahrradfahrer. Nicht selten trugen sie zumindest mit dazu bei, dass es vor allem im Stadtgebiet zu Kollisionen mit Autofahrern kam. Bei einer solchen Aktion machte nun gestern (7.5.2014) am Elisenbrunnen ein junger Radfahrer auf sich aufmerksam. Auf wackeligen Rädern fuhr er den Beamten förmlich in die Arme. Der Grund für seine unsichere Fahrweise lag auf der Hand. Im wahrsten Sinne des Wortes. Hielt er doch in seinen Händen rechts und links am Lenker jeweils einen leeren Kasten Bier. Angehalten und auf seine unsichere Fahrweise angesprochen folgte die Einsicht. Der Verstoß wurde mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet.

In diesem Zusammenhang ist sicherlich interessant, dass sich einige Bußgeldvorschriften seit dem 1. Mai 2014 auch für Fahrradfahrer geändert haben.

So kostet nun auch die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung 25 Euro Verwarngeld. 20 Euro kostet es, wenn der vorhandene Radweg nicht oder in falscher Richtung benutzt wird.

Fahren durch eine nicht freigegebene Fußgängerzone oder auf einem Gehweg kostet 15 Euro. Mit Unfallfolgen oder Sachbeschädigung gar 30 Euro. Richtig teuer wird es beim Ignorieren einer roten Ampel durch Fahrradfahrer. Von 60 bis 100 Euro geht hier die Palette der Geldbußen. Letztere Summe für denjenigen, der länger als ein Sekunde rot hatte. Und - ganz wichtig. Dafür gibt es einen Punkt in Flensburg. Neu ist, dass der Führerschein nun nach acht Punkten erst einmal weg ist. Weg ist der auch, wenn Radfahrer betrunken unterwegs sind. Ab 1,6 Promille ist eine Geldstrafe fällig. Darüber hinaus eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU genannt. Die Führerscheinstelle kann darüber hinaus sogar das Fahrradfahren verbieten.

Erlaubt ist nun eine am Fahrrad befestigte batteriebetriebene Beleuchtung. Bei Dunkelheit ohne Licht fahren kostet 20 Euro. Das Fehlen einer Klingel kostet 15 Euro. Eine solche Klingel hatte besagter Radfahrer am Elisenbrunnen vorschriftsmäßig am Lenker. Aber allein die Möglichkeit, diese Klingel zu betätigen, fehlte ihm.....siehe oben.  Auszüge aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer gibt es z.B. auf den Seiten des ADAC und ADFC.