Gerichtsnews

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat durch Beschluss vom 11. Juni 2013 ‑ 6 L 257/13 ‑ aus formellen Gründen die aufschiebende Wirkung der Klage des Betreibers des Schlachthofes in Eschweiler gegen das von der Städteregion Aachen verfügte Schlachtverbot wiederhergestellt. In dem Beschluss hat die Kammer aus­geführt, die Begründung für die von der Behörde angeordnete sofortige Vollziehung des Schlachtverbotes sei nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, schriftlich erfolgt. Allerdings sei dieser Fehler behebbar

 

Gegen den Beschluss steht die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster offen.