Stolberg

Aufgrund zahlreicher Nachfragen teilt die Kupferstadt Stolberg mit: Alle Eigentümer*innen einer Immobilie oder eines Grundstücks im Bereich des rechtskräftigen Sanierungsgebietes „Talachse Innenstadt“ haben Post vom Amtsgericht Eschweiler bekommen. Darin teilt das Amtsgericht mit, dass ein sog. Sanierungsvermerk“ im Grundbuch eingetragen wurde. Die Benachrichtigung besteht aus einem Anschreiben und einem Grundbuchauszug in dem unter der Spalte „Lasten und Beschränkungen“ folgendes eingetragen ist: „Das Sanierungsverfahren ist eingeleitet (Sanierungsgebiet „Talachse Innenstadt“). Eingetragen am...“

Was ist der Anlass und was resultiert daraus?

Anlass ist, dass der Rat der Kupferstadt Stolberg am 28.09.2021 beschlossen hat, dass eine Genehmigungspflicht für Vorhaben und Rechtsgeschäfte gem. § 144 Baugesetzbuch (BauGB) im bestehenden Sanierungsgebiet "Talachse Innenstadt" zur Anwendung kommen soll. Die Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet wurde im Amtsblatt der Kupferstadt Stolberg am 19.10.2021 öffentlich bekannt gemacht. Zuständig für die Eintragung ins Grundbuch ist das Amtsgericht. Das heißt, die Kupferstadt Stolberg hat das Amtsgericht Eschweiler über die Änderung der Sanierungssatzung informiert. Das Amtsgericht hat anschließend in alle Grundbücher im Sanierungsgebiet einen entsprechenden Sanierungsvermerk eingetragen und alle betroffenen Eigentümer*innen angeschrieben und über die Eintragung informiert.

Die Eintragung eines Sanierungsvermerks hat keine Auswirkungen auf den Grundstücks- oder Gebäudewert und ist für Eigentümer*innen nicht mit Kosten verbunden. Auch brauchen sie gegenüber dem Amtsgericht nicht weiter tätig zu werden.

Der Sanierungsvermerk im Grundbuch wird spätestens gelöscht, wenn die Kupferstadt Stolberg die Sanierungssatzung „Talachse Innenstadt“ aufhebt. Ab sofort bedürfen folgende Vorhaben der schriftlichen Genehmigung der Stadt alle Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen zum Inhalt haben (z.B. Bauanträge, Abrissanträge); alle Rechtsgeschäfte, die ein Grundstück oder deren Bebauung im Sanierungsgebiet betreffen (Veräußerungen, Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverträge, Grundstücksteilungen, Baulasten etc.). Für die o.g. Vorhaben und Rechtsgeschäfte ist eine schriftliche Genehmigung der Stadt einzuholen.

Wie kommt man zu einer Genehmigung?
Sofern ein Notariat eingebunden ist (z.B. bei einem Kaufvertrag), kümmert sich das Notariat um die Einholung der Genehmigung bei der Stadt. Bei allen anderen genehmigungspflichtigen Vorgängen ist es Aufgabe der Eigentümer*innen einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung bei der Stadt Stolberg zu stellen. Nach Vorlage aller Unterlagen muss die Stadt innerhalb von 4
Wochen über den Antrag entscheiden. Es wird empfohlen, schon im Vorfeld eines Bauvorhabens oder z.B. einer Nutzungsänderung Kontakt mit der Stadt aufzunehmen und die geplanten Maßnahmen zu besprechen. Die Kupferstadt Stolberg hat auf ihrer Website unter der Rubrik Aktuelles weitere Informationen sowie einen Antragsvordruck zum Download bereitgestellt.