Gerichtsnews

Die 1. Kammer  unter Vorsitz von Vizepräsident Markus Lehmler hat mit Urteil vom 20.11.2014 der Klage eines Sanitätsoffiziers im Rang eines  Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger er stattgegeben.  Zur  Begründung hat das Gericht ausgeführt,  die Kriegsdienstverweigerung  sei eine Gewissensentscheidung. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20  Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem  längeren Wandlungsprozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er  seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne:

Er sei im Auslandseinsatz in Afghanistan im Frühjahr 2010 gewesen,
als es zu massiven Gefechten mit den Taliban gekommen sei. Der Einsatz  sei definitiv kein humanitärer Einsatz, sondern ein Kampfeinsatz gewesen.  Er habe dort auch einen guten Freund und Kollegen verloren. Schon dort  habe er sich intensiv mit Glaubens- und Gewissenfragen auseinandergesetzt. Zu Hause habe er sich mit d en buddhistischen Lehren mit ihren Aussagen zur absoluten Gewaltlosigkeit beschäftigt und sei in einem längeren  Erfahrungsprozess Buddhist geworden. Gegen das Urteil kann die Beklagte die Zulassung der Berufung beantragen,  über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet

Aktenzeichen: 1 K 3143/13

 

Dr. Frank Schafranek