Alles rund um Aachen

Die Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Für die Wahl des europäischen Parlaments, die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl am Sonntag, 25. Mai, verschickt die Stadt Aachen in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungen, so das Presseamt der Stadt. Erstmals geschieht dies in Form eines Anschreibens mit Umschlag statt der bislang gewohnten Karte. In einem Brief werden die Benachrichtigungen zur Europa- und Kommunalwahl, in einem anderen Brief die Benachrichtigung für die Integrationsratswahl verschickt. Wenn jemand für alle drei Wahlen wahlberechtigt ist, erhält er mithin zwei Briefe. Bei der Benachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahl ist im Briefkopf angekreuzt, für welche Wahl man wahlberechtigt ist.

Einen gesonderten Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis müssen so genannte Unionsbürger, Staatsbürger aus einem anderen EU-Land, stellen, wenn sie an der Europawahl teilnehmen wollen. Haben sie einen solchen Antrag seit 1999 schon einmal gestellt haben, sind sie im Wählerverzeichnis geführt. Der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für die Europawahl ist allerdings bis spätestens Sonntag, 4. Mai, zu stellen. Für die Wahl des Integrationsrats gilt: Wer durch Einbürgerung die deutsche ohne eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, ist wahlberechtigt, muss aber die Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl extra beantragen. Der Antrag muss hier bis spätestens Dienstag, 13. Mai, gestellt sein.

 

Allgemein gilt: Wer bis Sonntag, 4. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein oder wer sonstige Fragen zur Wahl oder Wahlberechtigung hat, erhält über das Servicecenter Call Aachen von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr unter der Rufnummer Aachen 4 32 - 0 Auskunft. Infos zur Wahl gibt es auch über die Telefonnummern 432 12 58 oder 432 12 75 im Bereich Wahlen oder über die Homepage aachen.de .