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Nachdem der Flächennutzungsplan für die Flächen im Münsterwald rechtskräftig geworden war, stellte die Stawag als zukünftige Betreiberin der Windkraftanlagen im Münsterwald die Anträge auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der sieben ausgewählten Standorte. Die daraufhin von der Stadtverwaltung eingeholten Antworten der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände liegen inzwischen vor. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung gibt es keine Einwände, die einer Realisierung des Anlagenbaus grundsätzlich im Wege stehen. Mit einer Genehmigung der Standorte und der Windräder ist demnach in den nächsten Wochen zu rechnen. Deshalb und wegen der sich ändernden Förderbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich die Stadt Aachen entschieden, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit der Windpark im Münsterwald noch in diesem Jahr realisiert werden kann.
 
Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Frage, bis wann die Bäume gefällt sein müssen, die zurzeit noch dort stehen, wo demnächst die Windräder aufgestellt werden. Laut Umweltbericht zum Flächennutzungsplan endet die Frist am 28. Februar aus Gründen des Artenschutzes. Zwar wäre unter bestimmten Rahmenbedingungen auch ein späterer Zeitpunkt möglich, hier vertritt die Stadt Aachen jedoch die Position, mit Blick auf den Artenschutz keinerlei Risiko einzugehen. Aus diesem Grund sollen die Fällarbeiten im Münsterwald bis Ende Februar abgeschlossen werden.
 
 

 

 
 
 
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