Würselen

Das Würselener Wahlbüro im Rathaus auf dem Morlaixplatz ist grundsätzlich ab dem 29. April geöffnet; hier werden Fragen rund um die Wahlberechtigung beantwortet. Unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments kann im Rahmen des Briefwahlverfahrens voraussichtlich ab dem 29. April direkt gewählt bzw. Briefwahlunterlagen versandt werden, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits die Stimmzettel zum 10. Europäischen Parlament vorliegen.

Hierüber werden wir Sie auf der Internetseite der Stadt Würselen auf dem Laufenden halten.

Das Wahlbüro der Stadt Würselen ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

montags                      8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

dienstags                    8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

mittwochs                   8.30 bis 16.00 Uhr

donnerstags                8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

freitags                        8.30 bis 12.30 Uhr

Zu diesen Öffnungszeiten können alle Wahlberechtigten im Rathaus, Sitzungsaal A, ihre Briefwahl vor Ort erledigen oder wahlweise Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen; Voraussetzung ist, dass ein gültiger Ausweis vorgelegt wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind. Alternativ kann der Antrag per E-Mail erfolgen an wahlen@wuerselen.de oder postalisch mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

In der Zeit vom 29. April bis zum 7. Juni können Briefwahlunterlagen rund um die Uhr über die Website der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/briefwahlantrag beantragt werden. Bis 7. Juni können die Unterlagen im Rathaus bis 18:00 Uhr entgegengenommen werden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 19. Mai allen Wahlberechtigten per Post zugestellt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte seine Wahlberechtigung telefonisch mit dem Wahlamt klären. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann spätestens bis zum 24. Mai eingelegt werden.

Unter www.wuerselen.de/wahlen sind wichtige Informationen der Stadt Würselen für Wahlberechtigte zu finden, weiterhin kann man sich auf der Website www.Bundeswahlleiterin.de  informieren. Hier finden Sie auch die Anträge für Unionsbürger und Auslandsdeutsche auf Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis. Diese Anträge müssen spätestens bis zum 19. Mai gestellt werden. Später eingehende Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis können leider nicht berücksichtigt werden.

Das Würselener Wahlamt ist telefonisch unter 02405 67-886 oder per E-Mail an wahlen@wuerselen.de erreichbar.