Baesweiler

Für den Bezirk Baesweiler-Oidtweiler sind die Positionen der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen. Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind Voraussetzungen für die Schiedsamtstätigkeit. Der Rat der Stadt Baesweiler wählt die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren bevor das Amtsgericht Aachen diese formell bestätigt.

Nach dem Schiedsamtsgesetz muss die Schiedsperson das 25. Lebensjahr, sollte aber noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet und ihren/seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Weitere Anforderungen sind: Die Person darf nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Die Stadt Baesweiler bittet interessierte Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sich schriftlich, mit Angabe ihrer persönlichen Daten (Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bis zum 23.02.2024 bei der Stadtverwaltung Baesweiler, Amt 10/101, An der Burg 3, 52499 Baesweiler, oder per E-Mail an wahlamt@stadt.baesweiler.de zu bewerben.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.