Eschweiler

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen.

Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Für die Stadt Eschweiler besteht die Verpflichtung bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen.
Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Eschweiler. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Eschweiler auf einer Online-Plattform der Stadt Eschweiler für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Eschweiler mitzuteilen.
Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt.
Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Eschweiler erfolgt über das Bürgerportal der Stadt Eschweiler: www.eschweiler.de/laermaktionsplan
Die Mitteilung von Hinweisen ist im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 30. November 2023 möglich.