Würselen

Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2023 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Ende der letzten Woche die Unterlagen per Post an die Eltern der Schulneulinge verschickt.

Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten Woche erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-277 beim Schulverwaltungsamt zu melden.
Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 4. Oktober 2022 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich erst im Mai 2023 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule.