Gerichtsnews
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit vier Beschlüssen vom 26. April 2013 (4 L 162/13 u.a.) die von der Polizei an gewaltbereite Alemannia-Fans und deren Unterstützerkreise ausgesprochenen Aufenthaltsverbote während der Heimspiele der Alemannia für den Rest der Saison für rechtmäßig erklärt. Das Polizeigesetz erlaube beim Vorliegen bestimmter Tatsachen den Erlass von Aufenthaltsverboten. Nachdem es im Dezember 2011 zu Übergriffen der "Alemannia Supporters" auf andere Fangruppen gegeben hatte, kam es beim Auswärtsspiel der Alemannia bei Preußen Münster im März 2013 zu neuen Ausschreitungen, die von einer Gruppe von 107 mit zwei Bussen angereisten sog. Fans ausgegangen waren. Dies nahm die Polizei zum Anlass, jeden Einzelnen dieser Gruppe mit einem Aufenthaltsverbot für die Alemannia-Heimspiele zu belegen. Das Gericht führte aus, auch wenn einer der Antragsteller nicht dem unmittelbaren Umfeld der "Alemannia-Supporters" zuzurechnen sei, reiche es aus, dass er der Gruppe angehört habe, die sich nach Münster aufgemacht habe, um gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei und gegnerischen Fans zu suchen. Für die anderen Antragsteller, die Mitglied bzw. unmittelbarer Unterstützer der Supporters seien, lägen die Voraussetzungen für die Aufenthaltsverbote erst recht vor. Gegen den Beschluss steht die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster offen.



Veröffentlicht im Auftrag der
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Verwaltungsgerichts Aachen
Justizzentrum
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