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In seiner März-Sitzung hat der Rat der Stadt Aachen einstimmig den Rettungsdienstbedarfsplan 2014 beschlossen. Spätestens alle vier Jahre, bei Bedarf auch früher, müssen die kreisfreien Städte und Kreise die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Falle von Rettungsdiensteinsätzen, notärztlicher Versorgung und Krankentransport anhand von Bedarfsplänen überprüfen und gegebenenfalls ändern. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen festzulegen, es werden einheitliche Standards vorgegeben und den Umgang mit so genannten Großschadensereignissen wird definiert.

 

Der nun verabschiedete Bedarfsplan ist quasi eine Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen; er umfasst 53 Seiten. Neben beispielsweise der Beschreibung der notfallmedizinischen Krankenhausversorgung bildet die Durchführung und Unterhaltung des Rettungsdienstes den Schwerpunkt des Bedarfsplanes. Auch die Organisation der Zusammenarbeit mit der StädteRegion und der Euregio Maas-Rhein wird beschrieben. Spätestens im Jahre 2017 muss ein neuer Entwurf erarbeitet werden.

 

Der Rettungsdienstbedarfsplan kann über die Homepage der Stadt Aachen aachen.de im Ratsinformationssystem der Stadt, Suchbegriff Rettungsdienstbedarfsplan, aufgerufen werden.

 

Originaltext: Stadt Aachen/ Fachbereich Presse und Marketing