Gerichtsnews

 Verzicht auf vermeidbaren Publikumsverkehr Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein.  Zur  Reduzierung  des  Ansteckungsrisikos  und  zur  Bewältigung  der  Pandemie  ist  es  aber  wichtig, sich  auf  die  Kernaufgaben  zu konzentrieren  und  auf vermeidbare  soziale  Kontakte  zu  verzichten. Das  bedeutet  derzeit  für  das  Landgericht  Aachen  sowie  die  Amtsgerichte  Aachen,  Düren, Eschweiler, Heinsberg, Geilenkirchen, Jülich, Monschau und Schleiden:

•    Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden  Anliegen,  wie  etwa  für  die  Teilnahme  an Gerichtsverfahren  oder  die  Abgabe fristgebundener Erklärungen, aufzusuchen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen nach Möglichkeit per Post übersandt werden. Rechtsanwälte haben zudem überwiegend die Möglichkeit, Eingaben elektronisch einzureichen. 

•    Gerichtsverhandlungen bleiben,  dort  wo  es  die Prozessordnung  vorsieht,  weiter  öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.

•    Ob    und    wann    Gerichtstermine    stattfinden,    wird    in    richterlicher    bzw.    sachlicher Unabhängigkeit  entschieden.  Dabei  wägen  die  Entscheider  u.a.  die  Eilbedürftigkeit  der Sache und die organisatorischen Möglichkeiten des Gerichts ab. Gerichtsverhandlungen in weniger  eilbedürftigen  Verfahren  wurden  und  werden in  vielen  Fällen  vorerst  vertagt. Maßgeblich  ist  die  Entscheidung  im  jeweiligen  Einzelfall,  die  sich  auch  an  den  örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Gerichte.

•    Die Zivilprozessordnung sieht Möglichkeiten der Rechtsfindung ohne persönlichen Kontakt vor.  So  können  Zivilverfahren  mit  Zustimmung  der  Parteien  im  schriftlichen  Verfahren durchgeführt werden, § 128 ZPO. 

•    Alle Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit wurden abgesagt. Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch. Bei neuer Sachlage wird die Öffentlichkeit kurzfristig unterrichtet.