Würselen

Das Wahlamt der Stadt Würselen macht darauf aufmerksam, dass auch ohne Vorliegen einer Wahlbenachrichtigung das Wahlrecht ausgeübt werden kann. Wichtig und entscheidend sind allerdings zwei Voraussetzungen: Der Wähler muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein und einen (gültigen) amtlichen Personalausweis vorlegen.

Beides gilt für den Wahltag aber auch schon jetzt zur persönlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen oder dem unmittelbaren Wählen im Wahlamt im Rathaus. Für die am 26. Mai stattfindende Europawahl stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes der Stadt Würselen im Erdgeschoßbereich des Rathauses im Sitzungssaal A für diese und anderen Fragen rund um die Wahl aber auch zur Abgabe des Stimmrechtes beratend zur Verfügung.