Alles rund um Aachen

Wie viele Autostellplätze werden benötigt, wenn neue (Wohn-)Gebäude errichtet werden? Bisher wird dies durch die Landesbauordnung geregelt. Doch die neue Landesregierung plant, dass Kommunen den Stellplatzbedarf künftig über eigene Satzungen individuell regeln können. Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat daher in seiner gestrigen Sitzung (22. Februar) beschlossen, bei Neubauvorhaben in Aachen unter bestimmten Voraussetzungen Pilotversuche zu erproben, die von der bisherigen Praxis abweichen.

Bisher galt in der Regel der Stellplatzschlüssel 1:1 – also ein Stellplatz pro Wohnung. Doch das Mobilitätsverhalten der Menschen verändert sich. Mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger setzen gerade in Innenstadtlagen auf Alternativen zum eigenen Auto, nutzen zum Beispiel verstärkt den ÖPNV, Carsharing-Angebote oder legen Wege mit dem Rad, E-Bike oder zu Fuß zurück.

Erprobt werden sollen die neuen Regelungen zunächst ausschließlich für Projekte mit sozialem Wohnungsbau und bei Studierendenwohnheimen. Neben einem geänderten Schlüssel, der sich künftig genauer nach den tatsächlichen Wohnungsgrößen richtet, soll auch berücksichtigt werden, wenn Vorhabenträger anderweitige Mobilitätsangebote (u.a. Errichtung von Car- und/oder Bike-Sharing-Stationen) auf den Grundstücken umsetzen. Dadurch könnte dann der tatsächliche Stellplatzbedarf sinken.

Die Pilotversuche sollen durch ein Monitoring begleitet werden. Die hierdurch gewonnenen Erfahrungen, so hofft die Verwaltung, können dann in eine neue kommunale Stellplatzsatzung einfließen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.
Weitere Infos finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Aachen unter www.aachen.de/ratsinfo.