Alles rund um Aachen

Das Deutsche Rote Kreuz im Stadtverband Aachen erhält eine auf ein Jahr befristete Sondernutzungserlaubnis, um an 100 Standorten im gesamten Stadtgebiet Altkleidercontainer aufzustellen. Die Erlaubnis tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Wie im Vorjahr musste auch diesmal das Los entscheiden, weil insgesamt 22 Anträge (2016: 27; 2015: 8) eingegangen waren, die die Kriterien gleichermaßen erfüllten. Einige dieser Kriterien sind: die Container müssen farblich dezent gestaltet und einheitlich sein, auf auffällige Werbeaufdrucke ist zu verzichten und eine schnelle Säuberung der Standorte innerhalb von 24 Stunden bei Verschmutzungen muss sichergestellt sein.

Das neue Verfahren, das nur noch einen Anbieter für 100 festgelegte Standorte im öffentlichen Straßenraum vorsieht, wurde im Jahr 2015 eingeführt, um die Probleme zu beseitigen, die es in der Vergangenheit gegeben hatte. Die bis dahin von Antragstellern ausgewählten Standorte mussten jeweils einzeln geprüft und genehmigt werden, mehrere Ansprechpartner bei den Anbietern erschwerten überdies, dass die Containerstandorte zeitnah gesäubert wurden, sofern das nötig war. Zudem hatte sich gezeigt, dass die zuvor bestehende Beschränkung auf karitative Organisationen rechtlich unsicher und nicht mehr zu halten war.

Neues Standortkonzept entwickelt

Deshalb hatten sich Verwaltung und Politik auf ein Standortkonzept verständigt, das für alle Antragsteller gilt, die bestimmte Kriterien erfüllen. Deshalb können auch gewerbliche Unternehmen an dem Losverfahren teilnehmen. Das Standortkonzept wurde am 23. September 2015 im Rat beschlossen.

Das neue Verfahren hat sich in der Praxis bewährt: Neben einer verbesserten Sauberkeit ist auch die Zahl der illegal aufgestellten Container in Aachen deutlich zurückgegangen: Im laufenden Jahr 2017 mussten nur noch vier Altkleidercontainer eingezogen werden, im Jahr zuvor (2016) waren es noch siebzehn.

Transparentes Losverfahren

An dem am 27. November veranstalteten Losverfahren haben einige Antragsteller  persönlich teilgenommen. Unter den Augen aller Anwesenden wurden zunächst die Namen der Antragsteller auf Karten geschrieben, die dann in Umschläge gesteckt und anschließend in einer Box gemischt wurden. Eine Juristin des Fachbereichs Recht der Stadt Aachen zog schließlich einen dieser Umschläge aus der Box, der die Karte mit dem Namen des Unternehmens enthielt, dem nun die Sondernutzungserlaubnis für das Jahr 2018 erteilt wird.

Weitere Informationen mit einer Karte der Standorte ist auf folgender Internetseite zu finden: www.aachen.de/altkleidercontainer