Eschweiler

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Reformationstag in diesem Jahr auch in Nordrhein-Westfalen ein Feiertag ist.  Deshalb dürfen Geschäfte in NRW in diesem Jahr am Reformationstag nur dann öffnen, wenn sie nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes privilegiert sind. Entsprechend privilegiert sind in Eschweiler in der Regel die Geschäfte, deren Kernsortiment aus der Warengruppe Blumen und Pflanzen besteht.

Diese Geschäfte dürfen auch am Reformationstag 2017 für die Abgabe dieser Waren und eines begrenzten Randsortiments für die Dauer von fünf Stunden (wie ansonsten sonntags) öffnen. An Allerheiligen findet kein Wochenmarkt statt. Wegen der besonderen Situation entfällt der Mittwochs-Markt in der betreffenden Woche ersatzlos.