Alles rund um Aachen

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Aachen weist darauf hin, dass für die Haltung von Hunden mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ ab sofort eine Erlaubnis erforderlich ist. Durch Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 30. März 2017 wurde festgelegt, dass es sich bei dieser nicht anerkannten  Hunderasse um Kreuzungen, so genannte Mischlinge, handelt, deren Haltung grundsätzlich einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde im Sinne des Landeshundegesetzes NRW  bedarf.

Im Juli hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfügt, dass alle Halterinnen und Halter von Hunden mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ ab sofort bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung beantragen müssen. Soweit diese Hunde in der Vergangenheit bereits als „große Hunde“ im Sinne des Landeshundegesetzes ordnungsbehördlich anerkannt wurden, genießen die jeweiligen Halterinnen und Halter dieser Tiere rechtlichen Vertrauensschutz, so dass in diesen Fällen im Nachhinein keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen im Fachbereich Sicherheit und Ordnung  der Stadtverwaltung Aachen unter der Rufnummer Aachen 4 32 32 42 sowie in den Aachener Bezirksämtern Ansprechpartner zur Verfügung.