Würselen

Würselen (psw). Einen wichtigen Hinweis für alle Hundebesitzer in der Stadt Würselen gibt der Fachdienst Steuern, Abgaben und Vollstreckung der Stadtverwaltung Würselen bekannt: Der Zahltermin für die jährliche Hundesteuer ist der 1. Juli, die Höhe der jeweiligen Steuerzahlung ergibt sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid.

Der Fachdienst macht weiterhin darauf aufmerksam, dass ggf. weitere Gebühren anfallen können, wenn dieser Termin verstrichen ist. Alle Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Steuer für das Jahr 2017 rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Ein Lastschriftauftrag kann über das Bürgerportal der Stadt Würselen unter buergerportal.wuerselen.de, Stichwort Lastschrift, online beauftragt werden.