Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale
Würselen (psw). Die Stadt Würselen ist als Friedhofsträger für den verkehrssicheren Zustand der kommunalen Friedhöfe verantwortlich. Alle Besucher müssen die Gewissheit haben, dass sie sich möglichst gefahrlos auf dem Friedhof bewegen können. Diese Verkehrssicherungspflicht beinhaltet nicht nur die Pflicht, die Friedhofswege in einem gefahrlosen Zustand zu halten, sondern erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Grabstellen und die Gräber selbst. Die Stadt Würselen muss daher Friedhofsbesucher wie auch auf dem Friedhof Beschäftigte vor Gefahren schützen, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen. Die geltende Friedhofssatzung enthält bereits Bestimmungen darüber, dass Grabmale so zu fundamentieren und befestigen sind, dass sie normalerweise nicht umstürzen können. Vor allem ältere Grabmale lockern sich jedoch durch Frost und andere Witterungseinflüsse; starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit beeinflussen.