Einheitlicher Ansprechpartner für die Berufsanerkennung
Die bisherige Struktur wurde im Rahmen einer Neuorganisation durch ein zentrales Modell ersetzt. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) regelt die berufliche Anerkennung für die sogenannten reglementierten Berufe. Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des sonstigen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben. Sie gewährleistet diesen ausländischen Staatsangehörigen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländern. Die Berufsanerkennungsrichtlinie ist am 20. Oktober 2005 in Kraft getreten und war daraufhin innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist die Richtlinie in den beruflichen Fachgesetzen und Verordnungen umgesetzt worden.