StädteRegion Aachen. In den nächsten Wochen wird das Umweltamt der StädteRegion Aachen alle Naturdenkmale auf ihren Zustand kontrollieren. Bei der jährlichen Überprüfung werden rund 250 Objekte - meist imposante Bäume - am Boden und aus einer Höhe von rund 30 Metern begutachtet. Ein Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde überprüft dabei, ob die Naturdenkmale in einem verkehrssicheren Zustand sind oder gezielte Pflege-, bzw. Schutzmaßnahmen brauchen. Auch der jährliche Zuwachs der Bäume wird genau dokumentiert. Dazu wird der Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Boden gemessen.
Naturdenkmale sind gemäß dem Landschaftsgesetz NRW Einzelobjekte oder entsprechende kleinere Flächen bis max. fünf Hektar. Ihr besonderer Schutz muss aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sein. Die Festsetzung bezieht auch die für den Schutz notwendige Umgebung, wie z.B. den „Kronentraufbereich“ ein. Darunter versteht man die Fläche, die von oben gesehen senkrecht unter dem gesamten Astwerk eines Baumes liegt, zuzüglich eines rundum zwei Meter breiten Abstandsstreifens.
Alles, was dort gegraben, verdichtet, aufgeschüttet oder auch chemisch angewendet wird, kann zu einer dauerhaften Schädigung führen und ist nicht erlaubt. Die Beseitigung eines Naturdenkmals stellt sogar einen Straftatbestand dar. Naturdenkmale sind durch kleine Aluschilder (kleben am Stamm des Baumes) oder in Einzelfällen auch dreieckige Schutzgebietsschilder mit einem stilisierten Seeadler gekennzeichnet.