StädteRegion Aachen. Gerade Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, sind oft urlaubsreif. Es ist wichtig, ein paar Tage auszuspannen, da die Pflege körperlich und psychisch sehr anstrengend und belastend ist. Um pflegenden Angehörigen ein paar Tage Urlaub zu ermöglichen, ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gesetzlich festgelegt. Die Pflegeberatung der StädteRegion Aachen weist darauf hin, dass die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernimmt. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege, die in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder in so genannten „eingestreuten“ Kurzzeitpflegeplätzen in Seniorenheimen angeboten wird. Der Anspruch ist sowohl zeitlich als auch finanziell pro Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.550 Euro bei Pflegestufe 1-3. Bei der Kurzzeitpflege bleibt ein Eigenanteil von ungefähr 30 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Dieser kann durch den Einsatz der zusätzlichen Betreuungsleistungen verringert werden. Bekommt der Pflegebedürftige Pflegegeld, wird dieses während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt.